Kostenübernahme

Die Tinnitus-Klinik Dr. Hesse ist eine nach § 30 der Gewerbeordnung konzessionierte Privatklinik für die medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen bei neurootologisch-psychosomatischen Krankheitsbildern.

Durch den Standort im Krankenhaus Bad Arolsen und die enge Verzahnung mit dieser Akutklinik werden akut stationär behandlungsbedürftige Patienten aufgenommen oder konsiliarisch mit betreut.

Privatversicherte können mit Krankenhauseinweisungen aufgenommen werden, diese sollten möglichst vorab der jeweiligen Versicherung vorgelegt werden.

Die Tinnitus-Klinik Dr. Hesse ist beihilfefähig.
In der Regel setzen Beihilfestellen einen Vergleichspflegesatz des nächst gelegenen Maximalversorgungskrankenhauses fest. Da in der stationären psychosomatischen Behandlung kein Vergleichsatz existiert, ist die neurootologische und psychosomatische Behandlung der Tinnitus-Klinik Dr. Hesse am ehesten mit der „sog. „Multimodalen Schmerztherapie" zu vergleichen. Diese hat die DRG-Kennziffer (U42B bzw. B47A) und wird im Klinikum Kassel mit einem Tages-Pflegesatz abgerechnet.

Die Tinnitus-Klinik Dr. Hesse führt stationäre Heilbehandlungen für Berufsgenossenschaften durch.

Gesetzliche Versicherte können aufgenommen werden, wenn die Kosten in einer Einzelfallentscheidung durch die Krankenkasse oder selbsttragend übernommen werden.

Die Tinnitus-Klinik Dr. Hesse führt keine Rehabilitationsbehandlungen oder gar Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen durch, sie ist keine „gemischte Anstalt".

Die Tinnitus-Klinik Dr. Hesse erhebt keinen Einzelzimmerzuschlag und keine Wahlleistungen (gesonderte Chefarztbehandlung).
Ärztliche und bestimmte diagnostische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte als Haustarif abgerechnet.


Kontakt

Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter

0 56 91 800 330

infotinnitus-klinik.net

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